Ertragsausfall-Versicherung
Wer trägt den Verlust, wenn nicht eingespeist wird?
Die Sonne scheint den ganzen Tag, aber die Solaranlage speist aufgrund eines Schadens keinen Strom ein. Das ist ärgerlich und teuer zugleich. Den finanziellen Verlust können Sie mit der RheinLand Ertragsausfall-Versicherung ausgleichen. Sie kann optional hinzugewählt werden.
Die RheinLand Ertragsausfall-Versicherung leistet eine Ausfallentschädigung, wenn aufgrund eines vorausgegangenen versicherten Sachschadens mit der Anlage kein Strom produziert und keine Einspeisevergütung erzielt werden kann.
Die Ausfallentschädigung kann nach Wahl sofort, nach dem ersten oder nach dem zweiten Tag zum Tragen kommen. Die Tagesentschädigung wird je kWp Anlagenleistung und Tag geleistet. Ein weiterer Nachweis der tatsächlichen Einnahmeverluste ist nicht nötig.
Die Entschädigungshöhe ist nach zwei Zeitzonen gestaffelt:
- Zeitstufe A 01.04-30.09. je kWp 2,50 Euro
- Zeitstufe B 01.10.-31.03. je kWp 1,50 Euro
