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Berthold Bauer

Betreiber-Haftpflichtversicherung

Für alle gewerblichen Solarstromerzeuger

Photovoltaikanlagen gelten als technisch ausgereift und zuverlässig. Dennoch gibt es einige nicht ungefährliche Risiken: etwa durch die Montage, Verkehrssicherung oder Instandhaltung und besonders durch das Einleiten des Stroms ins Netz des Energieversorgers. Die Folge können reine Vermögensschäden, aber auch schwere Personen- oder Sachschäden sein.

Vor den finanziellen Folgen schützt die RheinLand
Betreiber-Haftpflichtversicherung für Photovoltaikanlagen.


Wer benötigt eine Betreiber- Haftpflichtversicherung?

Jeder, der eine netzgekoppelte Photovoltaikanlage betreibt und eine Einspeisevergütung des Stromanbieters bezieht, braucht eine Betreiber-Haftpflichtversicherung.

 

Für Privatleute mit Anlagen bis 15 kWp empfehlen wir eine Absicherung im Rahmen der Privat-Haftpflichtversicherung. Für größere Anlagen oder Anlagen im Besitz einer Firma ist eine gewerbliche Betreiber- Haftpflichtversicherung zwingend notwendig.

 

Bei Betrieben mit einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Grundstück oder Betriebsgebäude besteht bereits begrenzter Versicherungsschutz, nämlich über die Betriebs- oder gewerbliche Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Es sind allerdings nur die Risiken der Instandhaltung und Verkehrssicherung abgedeckt.

 

Für das Einspeiserisiko ins Netz eines Energieversorgers erhalten Sie nur durch eine Betreiber-Haftpflichtversicherung ausreichend Sicherheit. Besonders Personenschäden, aber auch Vermögensschäden können hier sehr schwer wiegen.


Was leistet die RheinLand Betreiber-Haftpflichtversicherung?

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für den Besitz und Gebrauch von Photovoltaikanlagen zur Einspeisung von elektrischem Strom in das Netz eines
öffentlichen Energieversorgers. Zudem sichert die RheinLand Betreiber-Haftpflichtversicherung diverse Pflichten und Risiken ab, für die Sie haftbar wären:

  • Etwa als Mieter oder Eigentümer des zur Solaranlage gehörenden Grundstücks oder Gebäudes bei baulichen Instandsetzungen, Beleuchtungen, Reinigungen oder Winterdiensten.
  • Als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten in Zusammenhang mit der Anlage wie z. B. bei Neuund Umbauten oder Reparaturen.
  • Ansprüche aus der Einspeisung von Elektrizität in das Netz eines öffentlichen Energieversorgers: etwa Vermögensschäden, wenn aus einer durch die Einspeisung resultierenden Störung Haushalte oder Firmen nicht mit Strom versorgt werden können.
  • Umwelt-Haftpflichtbasisversicherung
  • Umweltschadens-Basisversicherung bis 1 Mio. Euro Versicherungssumme
  • Mietsachschäden auf einem fremden, gemieteten oder gepachteten Gebäude, die ursächlich durch die Photovoltaikanlage entstehen.

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Generalagentur der RheinLand Versicherungen

  • Berthold Bauer

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